AGB

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Theater der Bundesstadt Bonn (Theater) und seinen Besucherinnen und Besuchern (Besucher). Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnenten gelten daneben die Abonnementsbedingungen. Für Mitglieder von Besucherorganisationen finden die Ziffern 4, 5 und 6 keine Anwendung.


2. Spielplan und Anfangszeiten

Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten werden in den vom Theater herausgegebenen regelmäßigen Veröffentlichungen und im Internet bekannt gegeben. Änderungen bleiben dem Theater vorbehalten. Für Ankündigungen und Veröffentlichungen, insbesondere wenn diese durch Dritte (z.B. Presse) erfolgen, übernimmt das Theater keine Gewähr. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.


3. Öffnungszeiten

a) Die Theaterkasse und der telefonische Vorverkauf sind zu den auf der Website des Theaters (www.theater-bonn.de) angegebenen Zeiten geöffnet.

b) Die Vorstellungskassen öffnen in der Regel eine Stunde vor und schließen mit Vorstellungsbeginn.


4. Kartenverkauf, Bestellungen und Reservierungen

a) Der Kartenvorverkauf beginnt zu den in den Veröffentlichungen des Theaters genannten Zeitpunkten. Fällt der erste Vorverkaufstag auf einen Sonn- oder Feiertag, beginnt der Vorverkauf am darauffolgenden Werktag. Für einzelne Produktionen kann es einen vorgezogenen Vorverkaufsbeginn geben.

b) Telefonische Kartenreservierungen sind frühestens mit Beginn des Kartenvorverkaufs möglich. Telefonisch bestellte Karten werden bis zu dem vom Kassenpersonal genannten Termin reserviert. Die Bestellung wird erst mit Bezahlung der Karten verbindlich. Der Termin, zu dem die Karten spätestens abgeholt bzw. bezahlt sein müssen, wird bei Bestätigung der Reservierung mitgeteilt. Nach diesem Zeitpunkt kann das Theater anderweitig über die Karten verfügen. Bis zur vollständigen Bezahlung der Karten verbleiben die Karten im Eigentum des Theaters. Nach erfolgter Bezahlung können die Karten auf Wunsch des Bestellers gegen Gebühr per Post zugesandt werden. Beim Versand der Karten per Post trägt der Käufer das Versandrisiko. Bei Verlust ist das Theater nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Ist eine rechtzeitige Zustellung der Karten nicht mehr möglich, werden diese zur Abholung an der Abendkasse hinterlegt. Hinterlegte Karten, die nicht abgeholt werden, werden nicht ersetzt. Für die Abendkasse reservierte und nicht bezahlte Karten bleiben bis ½ Stunde vor Beginn der Vorstellung reserviert und gehen, wenn diese bis dahin nicht abgeholt wurden, anschließend in den Verkauf.

c) Schriftliche Kartenbestellungen per Post, Fax oder E-Mail werden mit Beginn des Kartenvorverkaufs in der Reihenfolge ihres Eingangs mit dem Verkaufsbeginn an der Tageskasse und den telefonischen Bestellungen bearbeitet. Erst mit der telefonischen oder schriftlichen Rückbestätigung der Bestellung durch das Theater gelten schriftlich bestellte Karten als vorläufig reserviert.

d) Kartenbestellungen im Rahmen des Online-Kartenverkaufs werden durch einen externen Anbieter gebührenpflichtig bearbeitet. Das Platzangebot beschränkt sich auf die im Internet als verfügbar gekennzeichneten Sitzplätze. Beim Online-Kartenverkauf können nur ausgewählte Ermäßigungen angeboten werden. Zahlungen sind nur mit Kreditkarte oder per Bankeinzugsverfahren möglich. Es gelten die Bedingungen des Servicepartners. Die Durchsetzung von Forderungen gegenüber diesem muss der Kunde selbst betreiben. Das Theater Bonn haftet nicht für die eventuell mangelhafte Ausführung Dritter.

e) Gutscheine (Wahlabonnement-Tickets) sind für Vorstellungen bis zum 30.12. der folgenden Spielzeit einlösbar.


5. Eintrittspreise und Ermäßigungen

a) Die geltenden Eintrittspreise sind aus den Veröffentlichungen und Aushängen des Theaters ersichtlich. Bei einzelnen Veranstaltungen (z.B. Sonderveranstaltungen oder Gastspielen) ist eine besondere Preisgestaltung möglich.

b) Schwerbehinderte erhalten Karten zum ermäßigten Preis. Wenn der Ausweis des Behinderten ein „B“ für die notwendige Begleitperson ausweist, erhält diese freien Eintritt.

c) Schüler, Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst-leistende bis 27 Jahre, Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr sowie Inhaber von Bonn-Ausweisen können Karten zum ermäßigten Preis erhalten. Dies gilt in begrenzter Platzanzahl und nur für bestimmte Preisgruppen. Gastspiele sind ausgenommen.

d) Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigten Ausweis. Dieser ist beim Einlass unaufgefordert vorzuweisen. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich.


6. Umtausch, Rückgabe und Verlust von Eintrittskarten

a) Eintrittskarten können gegen eine Gebühr von 5 € pro Karte und bis zu drei Tage vor der Veranstaltung zurückgenommen oder getauscht werden. Der Geldwert der Eintrittskarte wird in Form eines Gutscheins erstattet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Sonderveranstaltungen, Gastspiele, Premieren und Silvestervor-stellungen sind vom Rückgabe- und Umtauschrecht ausgeschlossen. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet.

b) Besetzungsänderungen sowie sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs oder Fälle von höherer Gewalt (Verkehrsbehinderung, Krankheit, Streik, Witterung u.a.) berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können gekaufte Karten gegen einen Umtauschschein zurückgegeben oder der Kartenpreis erstattet werden.

c) Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt das Theater gegen eine Gebühr eine Ersatzkarte aus, wenn der Käufer unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hatte. Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes.


7. Einlass zu den Aufführungen

a) Die Foyers sind in der Regel 30 Minuten vor der Vorstellung geöffnet.

b) Beim Einlass ist dem Einlasspersonal die gültige Eintrittskarte bzw. der Abonnementausweis sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzuzeigen.

c) Nach Vorstellungsbeginn können Besucher nur nach Möglichkeit in einer geeigneten Pause und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden.


8. Garderobe

a) Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, große Taschen etc.) dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben.

b) Für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände haftet das Theater nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden.


9. Übertitel

Bedingt durch die baulichen Gegebenheiten der Spielstätte sind Übertitel nicht von allen Plätzen aus uneingeschränkt sichtbar. Es besteht kein Anspruch auf die vollständige Lesbarkeit der Übertitelung.


10. Bild- und/oder Tonaufnahmen

a) Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen von Vorstellungen oder sonstigen Veranstaltungen des Theaters sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Das Fotografieren während der Vorstellung und während des Schlussapplauses ist nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können nicht nur Schadensersatzansprüche auslösen, sondern sind auch strafbar.

b) Für den Fall, dass das Theater eine Vorstellung oder Veranstaltung aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, erklären sich die Besucher damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung verwertet werden dürfen. Von Fall zu Fall erfolgt ein entsprechender Hinweis durch Veröffentlichung.


11. Hausrecht

a) Das Theater übt in allen Spielstätten das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, im Rahmen seines Hausrechtes Hausverweise bzw. – verbote auszusprechen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann ebenso verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird.

b) Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann das Theater den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Vorstellung verweisen.

c) Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

d) Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist untersagt.

e) Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten des Theaters nicht gestattet.

f) Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

g) Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen ist nicht gestattet.


12. Haftung

Für Personen- und Sachschäden, die ein Besucher in den Räumen des Theaters erleidet, haftet das Theater nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.


13. Datenschutz

Im Theater werden persönliche Daten entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Externe Dienstleister, die im Auftrag des Theaters Kundendaten, z.B. zum Versand von Informationen bzw. Publikationen verarbeiten, werden im Sinne des Landesdatenschutzgesetztes vertraglich streng verpflichtet, Informationen nicht Dritten weiterzugeben. Bestelldaten von Kunden werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in der für die Abwicklung der Bestellungen erforderlichen Umfrage verwendet und gespeichert. Unter der Kundennummer werden Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie ggf. Bank- bzw. Kreditkartenverbindung gespeichert, die Kreditkartennummern jedoch ohne die genannte Kartenprüfnummer KPN.


14. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf über Internet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn.


15. Inkrafttreten

Diese AGB treten am 01.11.2014 in Kraft.

Das Theater der Bundesstadt Bonn ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

Stand: 13.10.2014